Die Landesregierung missachtet den Wählerwillen!
Nach dem Willen der SPD/CDU Koalition im niedersächsischen Landtag soll für das Vergabeverfahren der Ratsausschüsse und des Zugriffrechts auf die Position der Ausschussvorsitzenden nicht mehr wie bisher das Hare-Niemeyer, sondern das d'Hondt Auszählverfahren gelten.
Das hat zur Folge, dass vor allem in kleineren Städten bzw. Gemeinden z.B. die CDU, die die Mehrheit im Rat der Stadt Bergen eindeutig verloren hat, nun mit Hilfe von d`Hondt die Mehrheit in den Ausschüssen erhält.
"Nach dem Verlust der Mehrheit nun durch Änderung des Auszählverfahrens sich wieder die Mehrheit zu beschaffen widerspricht dem Wllen der Bürger und ist nicht verfassungskonform!", so Martin Hildebrandt, Vorsitzender der Fraktion im Rat der Stadt Bergen und führt weiter an, "Von den 30 Ratssitzen hat die CDU 13 Mandate erhalten, also klar die Mehrheit verfehlt. Nun soll nach dem Willen der SPD/CDU Koalition z.B im wichtigsten Ratsausschuss, dem Verwaltungsauschuss mit 11 Mitgliedern, die CDU 6 Sitze und damit die Mehrheit erhalten."
Die FDP fordert , dass ihre Ratskollegen auf ihre Parteien einwirken, auch wenn es schwer fällt auf das Gesetzesvorhaben, das ab dem 1. November gelten soll, zu verzichten. "Dies, so Hildebrandt, gebietet nicht nur der Geist der Verfassung, sondern auch der politische Anstand!
Mit der neuen niedersächsischen Kommunalverfassung hat die GroKo die bei den Kommunalwahlen erreichten Mehrheiten in den Ausschüssen nachträglich verändert. Mit diesem demokratieschädigenden Akt möchte sie sich Ausschusssitze sichern.
Sie versucht mit allen Mitteln, ihre Machtposition zu halten und entwertet den Willen der Wähler. Der Zeitpunkt der Änderung ist mehr als fraglich und laut Gutachten der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag sogar verfassungswidrig.
Es ist nur richtig, dass die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag gegen dieses Gesetz klagen möchte.